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Die Sprachgesetzgebung

Die 19 Gemeinden des Vlaamse Rand liegen der Sprachgesetzgebung zufolge im niederländischsprachigen Gebiet. Amtssprache ist hier Niederländisch.

Die belgische Sprachgesetzgebung kam zwischen 1962 und 1963 nach einem Abkommen zwischen der französischsprachigen und der niederländischsprachigen Gemeinschaft zustande. Den Sprachgesetzen zufolge ist Belgien in vier Sprachgebiete unterteilt: das niederländische, das französische, das deutsche und das zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt. Im Gebiet Brüssel-Hauptstadt, das aus den 19 Brüsseler Gemeinden besteht, gibt es zwei Amtssprachen: Niederländisch und Französisch.

Die Aufteilung beruht auf dem Territorialitätsprinzip. Diesem Prinzip zufolge muss in genau definierten Angelegenheiten die Sprache der jeweiligen Gegend als Amtssprache verwendet werden. In Flandern ist die Amtssprache Niederländisch. Privat können alle Einwohner selbst entscheiden, welche Sprache sie sprechen. Die Sprachgesetzgebung regelt lediglich den offiziellen Sprachgebrauch in folgenden Bereichen: öffentliche Ämter und Verwaltung, Gerichtsbarkeit, Unterrichtswesen, Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

 
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